Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist richtig. Parken ist am Fahrbahnrand verboten, wenn dadurch gekennzeichnete Parkflächen blockiert werden, weil das andere Verkehrsteilnehmer behindern würde. Außerdem ist das Parken auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht erlaubt, um den Verkehrsfluss zu sichern und Gefahren zu vermeiden. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man auf Vorfahrtstraßen dagegen parken, wenn es nicht durch andere Vorschriften verboten ist und keine Behinderung entsteht. Wenn Sie sich unsicher sind, hilft die Regel: außerorts auf Vorfahrtstraßen nie parken, innerorts nur, wenn es ausdrücklich erlaubt und ungefährlich ist.
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